Witwenrente beantragen: So sichern Sie sich Ihre Rente


Witwenrente beantragen: So sichern Sie sich Ihre Rente

Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird an Hinterbliebene gezahlt, deren Ehepartner oder Lebenspartner verstorben ist und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Sie kann dazu beitragen, den Lebensunterhalt zu sichern und die finanzielle Belastung durch den Verlust des Partners zu verringern. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Höhe der Rente des verstorbenen Partners, der eigenen Erwerbsminderungsrente und dem Alter der Hinterbliebenen.

Um Witwenrente beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem muss die Hinterbliebene mindestens 45 Jahre alt sein oder erwerbsgemindert sein. In einigen Fällen kann Witwenrente auch an Hinterbliebene unter 45 Jahren gezahlt werden, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren erziehen.

Witwenrente beantragen wo

Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Um sie beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind 10 wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt:

  • Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Mindestalter von 45 Jahren oder Erwerbsminderung
  • Fünfjährige Einzahlung des verstorbenen Partners in die Rentenversicherung
  • Höhe der Rente abhängig von verschiedenen Faktoren
  • Witwenrente auch für Hinterbliebene unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren
  • Einkommensanrechnung auf die Witwenrente
  • Befristete Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren ohne Kinder
  • Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners
  • Möglichkeit der Rentensplitting
  • Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung empfohlen

Diese Aspekte sind wichtig, um zu verstehen, wer Witwenrente beantragen kann, wie hoch die Rente ausfällt und welche Fristen zu beachten sind. Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine umfassende Beratung zum Thema Witwenrente an. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung


Antragstellung Bei Der Deutschen Rentenversicherung, Wo

Die Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung ist ein wichtiger Schritt, um Witwenrente beantragen zu können. Die Deutsche Rentenversicherung ist der zuständige Träger für die Auszahlung der Witwenrente. Um die Rente zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die Antragstellung kann online, per Post oder persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Für die Antragstellung werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie beispielsweise die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners und der eigene Personalausweis. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung der Witwenrente.

Die Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung ist wichtig, um die Witwenrente rechtzeitig zu erhalten. Die Rente wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Es ist daher ratsam, den Antrag so bald wie möglich nach dem Tod des Partners zu stellen.

Mindestalter von 45 Jahren oder Erwerbsminderung


Mindestalter Von 45 Jahren Oder Erwerbsminderung, Wo

Die Voraussetzungen für die Witwenrente sind im deutschen Sozialrecht geregelt. Eine wichtige Voraussetzung ist das Mindestalter von 45 Jahren oder das Vorliegen einer Erwerbsminderung.

  • Mindestalter von 45 Jahren

    Hinterbliebene, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich Witwenrente beantragen. Diese Altersgrenze soll sicherstellen, dass die Hinterbliebenen in der Regel bereits über eine eigene Altersrente verfügen und die Witwenrente als zusätzliche Absicherung dient.

  • Erwerbsminderung

    Auch Hinterbliebene, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Witwenrente beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie erwerbsgemindert sind. Erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Das Mindestalter von 45 Jahren oder das Vorliegen einer Erwerbsminderung sind wichtige Voraussetzungen für den Bezug von Witwenrente. Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Fünfjährige Einzahlung des verstorbenen Partners in die Rentenversicherung


Fünfjährige Einzahlung Des Verstorbenen Partners In Die Rentenversicherung, Wo

Um eine Witwenrente beantragen zu können, muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, da sie sicherstellt, dass der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes bereits einen Anspruch auf eine Altersrente erworben hatte.

  • Anwartschaftszeit

    Die fünfjährige Einzahlung des verstorbenen Partners in die Rentenversicherung wird als Anwartschaftszeit bezeichnet. Während dieser Zeit erwirbt der Partner einen Anspruch auf eine Altersrente, die er bei Erreichen des Rentenalters beziehen kann. Stirbt der Partner vor Erreichen des Rentenalters, geht dieser Anspruch auf die Hinterbliebenen über.

  • Höhe der Witwenrente

    Die Höhe der Witwenrente richtet sich unter anderem nach der Höhe der Rente, die der verstorbene Partner erworben hatte. Je höher die Rente des verstorbenen Partners war, desto höher ist auch die Witwenrente.

  • Keine Einzahlung bei Selbstständigkeit

    Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher haben sie auch keinen Anspruch auf eine Altersrente und ihre Hinterbliebenen haben keinen Anspruch auf eine Witwenrente.

  • Befreiung von der Einzahlungspflicht

    In einigen Fällen sind Personen von der Einzahlungspflicht in die Rentenversicherung befreit. Dies ist beispielsweise der Fall bei Beamten oder bei Personen, die im Ausland leben.

Die fünfjährige Einzahlung des verstorbenen Partners in die Rentenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug einer Witwenrente. Sie stellt sicher, dass der verstorbene Partner einen Anspruch auf eine Altersrente erworben hatte und dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind.

Höhe der Rente abhängig von verschiedenen Faktoren


Höhe Der Rente Abhängig Von Verschiedenen Faktoren, Wo

Die Höhe der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören:

  • Die Höhe der Rente des verstorbenen Partners

    Je höher die Rente des verstorbenen Partners war, desto höher ist auch die Witwenrente. Dies liegt daran, dass die Witwenrente ein Prozentsatz der Rente des verstorbenen Partners ist.

  • Das Alter der Hinterbliebenen

    Je älter die Hinterbliebenen sind, desto höher ist die Witwenrente. Dies liegt daran, dass die Witwenrente mit zunehmendem Alter der Hinterbliebenen ansteigt.

  • Die Erwerbsminderungsrente der Hinterbliebenen

    Wenn die Hinterbliebenen erwerbsgemindert sind, erhalten sie eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird auf die Höhe der Witwenrente angerechnet.

Die Höhe der Witwenrente ist ein wichtiger Faktor, den Hinterbliebene bei der Planung ihrer finanziellen Zukunft berücksichtigen sollten. Durch Kenntnis der Faktoren, die die Höhe der Witwenrente beeinflussen, können Hinterbliebene sicherstellen, dass sie die ihnen zustehende Leistung erhalten.

Witwenrente auch für Hinterbliebene unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren


Witwenrente Auch Für Hinterbliebene Unter 45 Jahren Mit Kindern Unter 18 Jahren, Wo

Nicht nur Hinterbliebene, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Witwenrente. Auch Hinterbliebene unter 45 Jahren können Witwenrente beziehen, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren erziehen.

  • Unterstützung für Familien mit minderjährigen Kindern

    Die Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren soll sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern auch nach dem Tod des Partners finanziell abgesichert sind. Die Witwenrente hilft dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und die Kosten für die Erziehung der Kinder zu tragen.

  • Voraussetzungen für den Bezug

    Um Witwenrente als Hinterbliebener unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben dem Mindestalter von 45 Jahren und der Erwerbsminderung muss die Hinterbliebene mindestens ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Das Kind muss im Haushalt der Hinterbliebenen leben und von ihr betreut werden.

  • Höhe der Witwenrente

    Die Höhe der Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Höhe der Rente des verstorbenen Partners, dem Alter der Hinterbliebenen und der Anzahl der Kinder. Die Witwenrente wird in der Regel als Prozentsatz der Rente des verstorbenen Partners gezahlt.

Die Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie hilft dabei, Familien mit minderjährigen Kindern nach dem Tod des Partners finanziell abzusichern und die Kosten für die Erziehung der Kinder zu tragen.

Einkommensanrechnung auf die Witwenrente


Einkommensanrechnung Auf Die Witwenrente, Wo

Die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Beantragung der Witwenrente berücksichtigt werden muss. Sie hat Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Witwenrente und sollte daher sorgfältig geprüft werden.

  • Was ist Einkommensanrechnung?

    Bei der Einkommensanrechnung werden bestimmte Einkünfte der Hinterbliebenen auf die Witwenrente angerechnet. Dies können beispielsweise Erwerbseinkommen, Renten oder Mieteinnahmen sein.

  • Welche Einkünfte werden angerechnet?

    Nicht alle Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. So bleiben beispielsweise Grundsicherung, Pflegegeld oder Kindergeld unberücksichtigt.

  • Wie hoch ist die Anrechnung?

    Die Höhe der Anrechnung hängt von der Art des Einkommens ab. Erwerbseinkommen wird zu 40 % angerechnet, während Renten zu 60 % angerechnet werden.

  • Auswirkungen auf die Witwenrente

    Durch die Einkommensanrechnung kann sich die Höhe der Witwenrente verringern. Je höher das Einkommen der Hinterbliebenen ist, desto geringer fällt die Witwenrente aus.

Die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente ist ein komplexes Thema, das sorgfältig geprüft werden sollte. Es empfiehlt sich, sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen, um die Auswirkungen auf die eigene Witwenrente zu erfahren.

Befristete Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren ohne Kinder


Befristete Witwenrente Für Hinterbliebene Unter 45 Jahren Ohne Kinder, Wo

Die befristete Witwenrente für Hinterbliebene unter 45 Jahren ohne Kinder ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird an Hinterbliebene gezahlt, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbsgemindert sind und keine Kinder unter 18 Jahren erziehen. Die befristete Witwenrente wird für einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt.

Die befristete Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, die noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben und keine Kinder unter 18 Jahren erziehen. Sie hilft dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und die finanzielle Belastung durch den Verlust des Partners zu verringern. Die Höhe der befristeten Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Höhe der Rente des verstorbenen Partners und dem Alter der Hinterbliebenen.

Um befristete Witwenrente beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem muss die Hinterbliebene das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbsgemindert sein und keine Kinder unter 18 Jahren erziehen. Der Antrag auf befristete Witwenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners


Antragsfrist Von Zwölf Monaten Nach Dem Tod Des Partners, Wo

Die Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners ist eine wichtige Frist, die im Zusammenhang mit dem Bezug von Witwenrente zu beachten ist. Wird die Antragsfrist versäumt, kann dies zum Verlust des Anspruchs auf Witwenrente führen.

  • Rechtzeitige Antragstellung sichert Ansprüche

    Die rechtzeitige Antragstellung innerhalb der Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners ist entscheidend, um den Anspruch auf Witwenrente zu wahren. Versäumt die Hinterbliebene die Antragsfrist, kann sie ihre Ansprüche auf Witwenrente verlieren.

  • Ausnahmen von der Antragsfrist

    In einigen Fällen kann die Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners verlängert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Hinterbliebene aus wichtigem Grund verhindert war, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

  • Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung

    Die Hinterbliebene sollte sich frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung zusammen hat und die Antragsfrist einhalten kann.

Die Antragsfrist von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners ist eine wichtige Frist, die im Zusammenhang mit dem Bezug von Witwenrente zu beachten ist. Die rechtzeitige Antragstellung innerhalb dieser Frist sichert den Anspruch auf Witwenrente und hilft der Hinterbliebenen, ihre finanzielle Situation nach dem Tod des Partners zu stabilisieren.

Möglichkeit der Rentensplitting


Möglichkeit Der Rentensplitting, Wo

Die Möglichkeit der Rentensplitting ist ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Bezug von Witwenrente. Rentensplitting bedeutet, dass Eheleute oder Lebenspartner ihre während der Ehe erworbenen Rentenansprüche untereinander aufteilen können. Dies kann sich vorteilhaft auf die Höhe der Witwenrente auswirken.

Wenn Eheleute oder Lebenspartner Rentensplitting durchgeführt haben, wird die Rente des verstorbenen Partners bei der Berechnung der Witwenrente höher angesetzt. Dies führt zu einer höheren Witwenrente für die Hinterbliebene. Das Rentensplitting kann daher eine wichtige Maßnahme sein, um die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners zu verbessern.

Um Rentensplitting durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Eheleute oder Lebenspartner verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft leben und beide in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem muss das Rentensplitting vor dem Tod eines Partners beantragt werden. Die Beantragung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung empfohlen


Beratung Durch Die Deutsche Rentenversicherung Empfohlen, Wo

Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Bezug von Witwenrente. Die Deutsche Rentenversicherung ist der zuständige Träger für die Auszahlung der Witwenrente und verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich des Rentenrechts.

  • Umfassende Beratung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine umfassende Beratung zum Thema Witwenrente an. Die Berater informieren über die Voraussetzungen für den Bezug von Witwenrente, die Höhe der zu erwartenden Rente und die notwendigen Schritte zur Antragstellung.

  • Individuelle Beratung

    Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist individuell auf die jeweilige Situation des Versicherten zugeschnitten. Die Berater berücksichtigen die persönlichen Umstände, wie Alter, Erwerbsfähigkeit und Einkommensverhältnisse, und geben eine auf den Einzelfall bezogene Beratung.

  • Kostenlose Beratung

    Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenlos. Die Versicherten können sich jederzeit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden und erhalten eine kompetente Beratung.

  • Rechtzeitige Beratung

    Eine rechtzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Hinterbliebene, die nach dem Tod des Partners Anspruch auf Witwenrente haben. Die Berater können dabei helfen, den Antrag auf Witwenrente korrekt und vollständig auszufüllen und die Antragsfrist einzuhalten.

Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Beantragung von Witwenrente. Die Berater verfügen über das notwendige Fachwissen und können Versicherten dabei helfen, ihre Ansprüche auf Witwenrente zu wahren und die finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern.

Witwenrente beantragen wo – Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Witwenrente.

Frage 1:
Wo kann ich Witwenrente beantragen?

Antwort:
Sie können Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung ist der zuständige Träger für die Auszahlung der Witwenrente.Frage 2:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Witwenrente zu beantragen?

Antwort:
Um Witwenrente beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 45 Jahre alt oder erwerbsgemindert.
  • Ihr Ehepartner oder Lebenspartner ist verstorben.
  • Ihr Ehepartner oder Lebenspartner hat mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Frage 3:
Wie hoch ist die Witwenrente?

Antwort:
Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Höhe der Rente Ihres verstorbenen Ehepartners oder Lebenspartners, Ihrem Alter und Ihrer Erwerbsminderungsrente.Frage 4:
Kann ich auch Witwenrente beantragen, wenn ich jünger als 45 Jahre bin?

Antwort:
Ja, Sie können auch Witwenrente beantragen, wenn Sie jünger als 45 Jahre sind. Allerdings müssen Sie dann mindestens ein Kind unter 18 Jahren erziehen.Frage 5:
Wie lange habe ich Zeit, Witwenrente zu beantragen?

Antwort:
Sie haben zwölf Monate Zeit, Witwenrente zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tod Ihres Ehepartners oder Lebenspartners.Frage 6:
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Witwenrente?

Antwort:
Weitere Informationen zum Thema Witwenrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Hinweis:
Die Informationen in diesem FAQ sind allgemeiner Natur und können nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.

Tipps zur Beantragung von Witwenrente

Die Beantragung von Witwenrente kann ein komplexer Vorgang sein. Mit den folgenden Tipps können Sie sich jedoch gut darauf vorbereiten und den Prozess reibungslos gestalten:

Tipp 1: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig

Sie haben zwölf Monate Zeit, nach dem Tod Ihres Partners Witwenrente zu beantragen. Stellen Sie den Antrag unbedingt innerhalb dieser Frist, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.

Tipp 2: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen

Für die Beantragung von Witwenrente benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie beispielsweise die Sterbeurkunde Ihres Partners und Ihren Personalausweis. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen beisammen haben, bevor Sie den Antrag stellen.

Tipp 3: Lassen Sie sich beraten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine umfassende Beratung zum Thema Witwenrente an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich über Ihre Ansprüche zu informieren und den Antrag korrekt auszufüllen.

Tipp 4: Stellen Sie den Antrag online

Sie können den Antrag auf Witwenrente online, per Post oder persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Die Online-Antragstellung ist die schnellste und einfachste Möglichkeit, Ihren Antrag einzureichen.

Tipp 5: Seien Sie geduldig

Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Witwenrente kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Seien Sie daher geduldig und warten Sie auf den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Mit diesen Tipps können Sie die Beantragung von Witwenrente einfach und reibungslos gestalten. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.

Hinweis:
Die Informationen in diesem Text sind allgemeiner Natur und können nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.

Witwenrente beantragen – Eine wichtige Absicherung

Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Sie hilft dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und die finanzielle Belastung durch den Verlust des Partners zu verringern. Die Voraussetzungen für den Bezug von Witwenrente sind vielfältig und sollten sorgfältig geprüft werden.

Wer Witwenrente beantragen möchte, sollte sich frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Berater informieren über die Voraussetzungen, die Höhe der zu erwartenden Rente und die notwendigen Schritte zur Antragstellung. Die Antragstellung kann online, per Post oder persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Die Witwenrente ist eine wichtige Leistung, die Hinterbliebenen hilft, ihre finanzielle Situation nach dem Tod des Partners zu stabilisieren. Wer Anspruch auf Witwenrente hat, sollte diesen unbedingt geltend machen.