Eine Namensänderung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie z. B. Heirat, Scheidung, Adoption oder Änderung des Geschlechts. In Deutschland ist das Verfahren zur Beantragung einer Namensänderung durch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt.
Die zuständige Behörde für die Beantragung einer Namensänderung ist das Standesamt des Wohnortes. Dem Antrag sind bestimmte Unterlagen beizufügen, wie z. B. eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Die Kosten für eine Namensänderung variieren je nach Aufwand und liegen in der Regel zwischen 100 und 500 Euro.