Pflegegrad 2 ist die zweithöchste Stufe der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 haben einen erheblichen Bedarf an Hilfe und Betreuung. Sie benötigen in der Regel mehrmals täglich Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken sowie bei der Mobilität.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege. Pflegegeld ist ein Geldbetrag, den Pflegebedürftige direkt von der Pflegeversicherung erhalten. Mit dem Pflegegeld können sie selbst entscheiden, welche Pflegeleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Pflegesachleistungen sind Pflegeleistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einer Pflegeeinrichtung, die in der Regel bis zu 28 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden kann.